Sollten Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, vertrete ich Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche (beispielsweise Schadenersatz, Schmerzengeld, entgangener Gewinn), indem ich
die außergerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehme
Sie bei einem etwaigen Strafverfahren gegen den Unfallgegner im Rahmen eines Privatbeteiligtenanschlusses vertrete
einen Zivilprozess gegen den Unfallgegner bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung führe.
Ich kann aber auch Ihre Rechtsverteidigung übernehmen, falls Ihr Unfallgegner Ansprüche gegen Sie stellt. Auch wenn ein Verstoß Ihrerseits gegen die Straßenverkehrsordnung zum Unfall geführt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass das gesamte Verschulden am Verkehrsunfall an Ihnen liegt. Es ist auch in einem solchen Fall möglich, dass den Unfallgegner zumindest eine Teilschuld trifft.
Insbesondere in folgenden weiteren Fachgebieten übernehme
ich gerne Ihre Vertretung:
- Abwicklung von Kaufverträgen
- Miet- und Wohnrecht
- Nachbarrecht
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Forderungseintreibung
- Vertragsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Familien- und Scheidungsrecht
- Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren
- Opfervertretung in gerichtlichen Strafverfahren