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Forderungseintreibung

Auch kleine und mittlere Unternehmen können in die Situation kommen, dass ihre Vertragspartner offene Entgelte nicht begleichen. Ich biete Ihnen an, Forderungen einzumahnen, gerichtlich einzuklagen sowie Exekution zu führen und das Exekutionsverfahren zu überwachen.

 

Man muss bedenken, dass Werklöhne und Entgelte für Lieferungen oder Dienstleistungen grundsätzlich nach drei Jahren verjähren können. Wird eine Forderung aber gerichtlich eingeklagt und mit Urteil festgestellt, verjährt sie frühestens nach 30 Jahren. Das heißt, die Geltendmachung der Forderung durch Klage bei Gericht ist eine Möglichkeit, diese auch nach mehr als drei Jahren noch einbringlich machen zu können, auch wenn der Schuldner die Rechnung zurzeit nicht begleichen kann.

 

Insbesondere in folgenden weiteren Fachgebieten übernehme

ich gerne Ihre Vertretung: