Zu Wohnen ist ein essentielles Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Das Wohnrecht wird zunehmend komplexer und immer schwerer zu überschauen. Beispielsweise gibt es für bestimmte Mietverhältnisse gesetzliche Mietzinsobergrenzen, die überprüft werden können, für andere wiederum gibt es solche nicht; zum Teil gibt es einen gesetzlichen Betriebskostenkatalog, zum Teil kommt es lediglich auf die Vereinbarung an.
Als Mieter kläre ich Sie gerne über Ihre Rechte auf und vertrete Sie in Ihren Mietrechtsangelegenheiten.
Als Vermieter gestalte ich gerne Ihre Mietverträge und vertrete Sie in Angelegenheiten, die Ihre Mietobjekte betreffen.
Insbesondere in folgenden weiteren Fachgebieten übernehme
ich gerne Ihre Vertretung:
- Abwicklung von Kaufverträgen
- Verkehrsunfälle
- Nachbarrecht
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Forderungseintreibung
- Vertragsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Familien- und Scheidungsrecht
- Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren
- Opfervertretung in gerichtlichen Strafverfahren