Familien- und scheidungsrechtliche Angelegenheiten sind geprägt von zwischenmenschlichen Beziehungen und Emotionen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung um Probleme und Situationen objektiv zu analysieren und rechtlich zu prüfen. Nach Festlegung der Vorgehensweise werden die gesetzten Ziele von mir konsequent verfolgt.
Ich berate und vertrete Sie gerne in unterschiedlichen familienrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise
Unterhaltsrecht für minderjährige oder volljährige Kinder
Unterhaltsrecht für Ehegatten
Obsorgerecht
Kontaktrecht („Besuchsrecht“)
Scheidungsrecht inklusive Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
Insbesondere in folgenden weiteren Fachgebieten übernehme
ich gerne Ihre Vertretung:
- Abwicklung von Kaufverträgen
- Verkehrsunfälle
- Miet- und Wohnrecht
- Nachbarrecht
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Forderungseintreibung
- Vertragsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren
- Opfervertretung in gerichtlichen Strafverfahren