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Opfervertretung

Opfer einer Straftat haben von Gesetzes wegen die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren gegen den Täter ihre Ansprüche geltend zu machen.

 

Sollten Sie daher Opfer einer Straftat sein und Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, vertrete ich Sie gerne bei einem Strafverfahren gegen den Täter im Rahmen eines Privatbeteiligtenanschlusses oder mache Ihre Ansprüche klagsweise in einem Zivilprozess gegen den Täter geltend.

 

Insbesondere in folgenden weiteren Fachgebieten übernehme

ich gerne Ihre Vertretung: